245. Stammtisch
Der Juni-Stammtisch widmete sich diesem Thema, weil sowohl im Rahmen der deutschen Verpackungsgesetzgebung als auch in der EU zunehmend Zwänge zur Wiederverwendung, Verwertung und zum Einsatz von Kunstsoffrecyclat-Anteilen auch für Verpackungen, die für gefährliche Güter eingesetzt werden, bestehen.
Wie auch künftig die Qualitätssicherung solcher Verpackungen im Sinne des ADR gewährleistet wird, erläuterte Dr.-Ing. Marcel Neitsch vom Referat 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Berlin in seinem Vortrag. Das von seiner Institution entwickelte Qualitätssicherungsprogramm (QSP) sieht regelmäßige Kontrollen vor, die die gleichen Anforderungen beinhalten wie für Verpackungen aus Neuware.
Offene Fragen stellen sich, wie die Diskussion zeigte, allerdings z. B. hinsichtlich Verfügbarkeit und Kosten von Recyclaten für Kunststoffverpackungen und des zu erwartenden Umfanges zusätzlicher Verpackungsprüfungen, die die BAM einplanen muss.
An dieser Stelle soll nochmals Herrn Dr. Neitsch für seine Ausführungen gedankt werden sowie der IHK für die Bereitstellung des Raumes, die Frau Petra Großmann letztmalig für unseren Verein organisiert hat. Für Ihren künftigen Ruhestand wünschen wir alles Gute1