Information über das Ergebnis
Anlass der außerordentlichen Mitgliederversammlung war die geplante Verschmelzung der beiden Dresdner Vereine
- WGFV "Wissenschaftliche Gesellschaft für Fördertechnik und Verpackung Dresden e. V." und
- WGGT "Wissenschaftliche Gesellschaft für Gefahrguttransport e.V. ",
die auf diesem Wege ihre Kräfte bündeln wollen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 4 Ziffer 4 des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Nach § 99 Abs. 2 UmwG darf ein eingetragener Verein nur mit einem anderen e. V. verschmelzen. Die Satzungen beider Vereine lassen dies zu. Dabei verschmilzt ein Verein mit dem anderen, ohne dass die Liquidation des übergehenden Vereins erfolgt. Das Vermögen des aufgelösten Vereins geht auf den aufnehmenden Verein im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge über. Die Mitglieder des übergehenden Vereins werden automatisch Mitglieder des aufnehmenden Vereins.
Alle anwesenden Mitglieder beider Vereine stimmten diesem Verfahren zu, die nicht anwesenden hatten schriftlich ihre Zustimmung erteilt.
Der in diesem Rahmen abgestimmte Zeitplan sieht in diesem Jahr noch die Erarbeitung eines Vertragsentwurfes für die Verschmelzung vor, der den Mitgliedern wieder zur Diskussion gestellt wird. In einer weiteren Mitgliederversammlung wird dieser verabschiedet, und es werden die nächsten Schritte eingeleitet, damit 2023 der Gesamtverein neu aufgestellt und arbeitsfähig werden kann.